Einzelfallhilfe

Im Rahmen der Ambulanten Hilfen (§§27ff, SGB VIII) werden durch den VEMIT e.V. spezifische Hilfen zur Erziehung angeboten. Diese Leistungen können bei entsprechendem Bedarf über das zuständige Jugendamt beantragt werden.

Die Gründe für eine Inanspruchnahme von unseren Hilfeleistungen sind unterschiedlich:

• Entwicklungsverzögerungen des Kindes
• Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes
• Schwerwiegende Familienkonflikte
• Komplexe Trennungssituationen
• Bindungsstörungen
• Schwierigkeiten im schulischen Bereich
• Erziehungsschwierigkeiten / Überforderung
• Suizidale Gedanken
• Traumata
• Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen

Zielführend werden im Rahmen des Hilfezeitraums Unterstützungen so geleistet, dass sie die Fähigkeiten von den Klienten mobilisieren und verstärken. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe, denn die für den individuellen Fall entwickelten Hilfestrategien müssen nachhaltig und langfristig wirken. Dabei nimmt die sozialraumorientierte Arbeit eine Schlüsselposition ein. Obwohl wir als Spezialträger unsere Leistungen auch sozialraumübergreifend anbieten, spielt die Vernetzung im direkten Umfeld von Familien eine wesentliche Rolle.

Das Angebot des VEMIT e.V. zeichnet sich im Speziellen dadurch aus, dass über die Verbindung von pädagogischen und psychologischen Erfahrungshintergründen auch komplexere Fälle, an der Grenze zur psychischen Krankheitswertigkeit, adäquat betreut werden können. Diese Ressource kommt uns insbesondere dann zu Gute, wenn es um Hilfeleistungen bei vorliegenden Traumata, Bindungs- und Emotionsstörungen oder suizidalen Gedanken geht. An unsere Hilfen angegliedert gibt es darüber hinaus bei Bedarf die Möglichkeit das Medium „Pferd“ in unseren Hilfeleistungen kostenneutral zu integrieren. Dabei werden unsere Fachkräfte stets durch reittherapeutisch geschultes Personal angeleitet und begleitet. Das Pferd ist im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ein Medium, welches insbesondere in der Anfangsphase einer Hilfe genutzt wird, um eine Kommunikationsbrücke zwischen der Fachkraft und den Klienten zu knüpfen. So können beispielsweise Menschen mit Bindungsstörungen die positive Beziehung zwischen Fachkraft und Pferd beobachten und in ihrem eigenen Tempo Teil dieser Partnerschaft werden. So wird mediengestützt eine konstruktive Beziehungsebene geschaffen, welche wiederum eine Grundlage für die Hilfe zur Selbsthilfe darstellt.

Die Beantragung der Hilfe läuft im Regelfall über das zuständige Jugendamt.