Eingliederungshilfe

Auf der Grundlage des § 35a SGB VIII und §§ 53,54 SGB XII bietet der VEMIT e.V. seit vielen Jahren erfolgreich Hilfeleistungen zur Teilhabe an. Dabei unterstützen wir junge Menschen mit unterschiedlichster

Symptomatik: Erworbene Behinderungen nach Unfällen, genetisch bedingte Anomalien oder Fetale-Alkoholspektrum-Störungen sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen, wie unterschiedlich die Ausgangslagen in der Eingliederungshilfe sind.
Für die Kinder und Jugendlichen müssen wir deshalb immer individuelle Hilfskonzepte entwickeln und bieten beispielsweise:

  • Unterstützung in physischen und psychischen Bereichen
  • Wegetraining
  • Kommunikationstraining
  • Unterstützung der sozialen Anbindung und Integration
  • Netzwerke mit physiotherapeutischen Einrichtungen
  • Unterstützung beim Erwerb und Training von verschiedenen alltagspraktischen Fähigkeiten
  • Begleitung, Entlastung und Beratung der Familien

Ergänzend ist das thearpeutische Reiten für unsere Klienten ein verlässliches Instrument um körperliche, sensorische, emotionale, kognitive und soziale Bereiche anzusprechen.

Die Beantragung der Hilfe läuft im Regelfall über das zuständige Jugendamt.